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   OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01   

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https://dejure.org/2002,10346
OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01 (https://dejure.org/2002,10346)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.12.2002 - 11 Wx 91/01 (https://dejure.org/2002,10346)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 11 Wx 91/01 (https://dejure.org/2002,10346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2102 Abs. 1 BGB auf ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten; Gemeinschaftliches Ehegattentestament unter gegenseitiger Einsetzung als Vorerben sowie der Abkömmlinge oder Dritter als Nacherben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nacherben als Ersatzerben auch bei gemeinschaftlichem Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 582
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 18.09.1995 - 1Z BR 34/94

    Zur Anwendung einer Verwirkungsklausel eines Ehegattenerbvertrags mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01
    § 2102 Abs. 1 BGB greift allerdings nur dann ein, wenn sich nicht im Wege einfacher oder ergänzender Auslegung des Testaments ein abweichender Wille der Erblasser ergibt (vgl. nur BayObLG FamRZ 1996, 440, 441; NJW-RR 2001, 950, 953).

    Ob eine letztwillige Verfügung der Auslegung fähig und bedürftig ist, ist eine Rechtsfrage, die vom Rechtsbeschwerdegericht nachzuprüfen ist, § 27 Abs. 1 FGG (BayObLG NJW-RR 1996, 262, 263).

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01
    Aber auch die Nacherbeneinsetzung der gemeinschaftlichen Kinder - und die darin liegende Ersatzerbeneinsetzung - ist wechselbezüglich, zumindest im Verhältnis zur Vorerbeneinsetzung (vgl. zur Wechselbezüglichkeit der Einsetzung des gemeinsamen Kindes als Schlusserben: BGH NJW 2002, 1126).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01
    Der Senat schließt sich der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an (vgl. nur BGH FamRZ 1987, 475, 476; BGH NJWE-FER 1999, 37, 38; zit. nach juris, Dok.Nr. KORE 505439900, jeweils ohne Begründung; OLG Hamm FamRZ 2002, 201, 203; OLG Hamburg FG Prax 1999, 225, 226; OLG Köln FG Prax 2000, 89, 90; RGRK-Johannsen, 12. Aufl., § 2102 Rn. 5; Staudinger/Behrends/Avenarius, 13. Bearb., § 2102 Rn. 2; Palandt/Edenhofer, 62. Auf., § 2102 Rn. 3; a.A. Karlsruhe, 5. Zivilsenat, FamRZ 1970, 256).
  • OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00

    Keine ausdrückliche Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB (hier:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01
    Der Senat schließt sich der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an (vgl. nur BGH FamRZ 1987, 475, 476; BGH NJWE-FER 1999, 37, 38; zit. nach juris, Dok.Nr. KORE 505439900, jeweils ohne Begründung; OLG Hamm FamRZ 2002, 201, 203; OLG Hamburg FG Prax 1999, 225, 226; OLG Köln FG Prax 2000, 89, 90; RGRK-Johannsen, 12. Aufl., § 2102 Rn. 5; Staudinger/Behrends/Avenarius, 13. Bearb., § 2102 Rn. 2; Palandt/Edenhofer, 62. Auf., § 2102 Rn. 3; a.A. Karlsruhe, 5. Zivilsenat, FamRZ 1970, 256).
  • OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93

    Prüfung der Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01
    Ein Hinweis auf die Wechselbezüglichkeit ergibt sich bereits aus der Form des gemeinschaftlichen Testaments, in dem die Erblasserin die von ihrem Ehemann niedergeschriebenen Verfügungen als ihr Testament bestätigt hat (OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211 m.N.).
  • BGH, 28.10.1998 - IV ZR 275/97

    Einsetzung eines Nacherben als Ersatzerbe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01
    Der Senat schließt sich der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an (vgl. nur BGH FamRZ 1987, 475, 476; BGH NJWE-FER 1999, 37, 38; zit. nach juris, Dok.Nr. KORE 505439900, jeweils ohne Begründung; OLG Hamm FamRZ 2002, 201, 203; OLG Hamburg FG Prax 1999, 225, 226; OLG Köln FG Prax 2000, 89, 90; RGRK-Johannsen, 12. Aufl., § 2102 Rn. 5; Staudinger/Behrends/Avenarius, 13. Bearb., § 2102 Rn. 2; Palandt/Edenhofer, 62. Auf., § 2102 Rn. 3; a.A. Karlsruhe, 5. Zivilsenat, FamRZ 1970, 256).
  • BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99

    Interlokalen Nachlaßspaltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01
    § 2102 Abs. 1 BGB greift allerdings nur dann ein, wenn sich nicht im Wege einfacher oder ergänzender Auslegung des Testaments ein abweichender Wille der Erblasser ergibt (vgl. nur BayObLG FamRZ 1996, 440, 441; NJW-RR 2001, 950, 953).
  • OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13

    Testamentsauslegung: Heranziehung mehrerer Zweifelsregeln bei Auslegung eines

    Allerdings findet sich in der Rechtsprechung eine Vielzahl von Fällen, wo sich Eheleute jeweils in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Vorerben bestimmt und die gemeinsamen Kinder als Nacherben berufen haben, ohne eine ausdrückliche Regelung für die Erbfolge nach dem letztversterbenden Ehegatten zu treffen, und wo sich dennoch aus diesen Testamenten die Erbfolge nach dem Letztversterbenden ergibt, nämlich entweder durch - vorrangig zu prüfende - individuelle Auslegung oder aber durch Heranziehung der Auslegungsregel des § 2102 Abs. 1 BGB (OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 776 ff; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1592 ff; OLG Celle FamRZ 2003, 887 f; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 582 f; BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12

    Wechselbezüglichkeit einer auslegungsbedürftigen Nacherbeneinsetzung

    Gleichwohl ist dieser fast 30 Jahre nach der Testamentserrichtung getätigten Äußerung kein größeres Gewicht beizumessen, weswegen sich eine Auslegung hierauf nicht stützen lässt (vgl. auch BayObLG, NJW-RR 2003, 582, 584).

    Dabei bedarf es keiner vertieften Erörterung der in Rechtsprechung und Literatur ohnehin bejahten Frage, ob § 2270 Abs. 2 BGB auch dann Anwendung findet, wenn die Erbeinsetzung sich nicht aus der Auslegung des Testaments, sondern nur aus der Anwendung einer anderen Auslegungsregeln ergibt (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 582, Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2270 Rdn. 10; Keim, ZEV 2002, 437, 438; ablehnend hingegen für § 2069 BGB BGH, NJW 2002, 1126).

  • OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13

    Erbschaftsrecht: Auslegung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit einer

    Denn auch im genannten Fall ist von Amts wegen zu prüfen, ob die testamentarischen Verfügungen der Ehegatten als wechselbezüglich gewollt waren (OLG Hamm FamRZ 2002, 201; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 582), und gilt die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB auch dann, wenn die erforderliche Bestellung der eingesetzten Nacherben zu gleichzeitigen Ersatzerben des Vorversterbenden selbst nur anhand der Auslegungsregel des § 2102 BGB festgestellt werden kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 1592; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl. § 2102 Rz. 3; § 2269 Rz. 2).
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